photovoltaik strom verkaufen: Neues Gesetz ermöglicht Verkauf von Solarstrom an Nachbarn

Deine Solaranlage kann jetzt deutlich mehr für dich tun. Mit dem neuen § 42c EnWG, der seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft ist, darfst du ab Juni 2026 deinen überschüssigen Solarstrom direkt an deine Nachbarn verkaufen. Das sogenannte Energy Sharing revolutioniert den deutschen Strommarkt – und bei über 5 Millionen registrierten PV-Anlagen laut Bundesnetzagentur ist das Potenzial enorm.

Was bedeutet das konkret für dich? Als Anlagenbetreiber verdienst du mehr als mit der klassischen Einspeisevergütung.

Deine Nachbarn profitieren gleichzeitig von günstigerem, lokal erzeugtem Strom.

Eine echte Win-Win-Situation, die Photovoltaik noch attraktiver macht.

Ab dem 1. Juni 2026 kannst du aktiv am Energy Sharing teilnehmen und deine Stromproduktion optimal monetarisieren.

Das Wichtigste in Kürze: Energy Sharing ab Juni 2026

Ab dem 1. Juni 2026 dürfen PV-Besitzer ihren Solarstrom direkt an Nachbarn verkaufen. Die rechtliche Grundlage bildet § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der räumliche Rahmen beschränkt sich zunächst auf ein Bilanzierungsgebiet – ab 2028 wird auch gebietsübergreifendes Teilen möglich.

Teilnehmen dürfen Bürger, Kommunen, KMUs und Genossenschaften. Große Energiekonzerne sind bewusst ausgeschlossen.

Der Strompreis ist frei verhandelbar und liegt typischerweise zwischen 10 und 15 Cent pro Kilowattstunde.

Als Anlagenbetreiber profitierst du von höheren Einnahmen als bei der klassischen Einspeisevergütung von etwa 8 Cent/kWh.

Deine Nachbarn sparen ebenfalls: Sie zahlen deutlich weniger als den üblichen Haushaltsstrompreis von oft über 30 Cent/kWh.

Warum sich die Einspeisung bisher nicht lohnt

Du produzierst mit deiner PV-Anlage mehr Strom als du brauchst – aber der Verkauf lohnt sich kaum. Das Problem ist real und betrifft 2026 immer noch unzählige Anlagenbesitzer in Deutschland.

Die aktuelle Einspeisevergütung für Neuanlagen liegt bei knapp 8 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig betragen die tatsächlichen Stromgestehungskosten aus Photovoltaik laut Fraunhofer ISE zwischen 9 und 12 Cent pro Kilowattstunde.

Das bedeutet: Mit jeder eingespeisten Kilowattstunde machst du rechnerisch Verlust.

Besonders frustrierend wird es mittags. Deine Batterie ist voll, aber die PV-Anlage produziert weiter fleißig Überschuss. Der Verkauf an der Strombörse? Für Kleinanlagen faktisch nicht möglich.

Der direkte Verkauf an Nachbarn oder Mieter scheiterte bisher an bürokratischen Hürden. Du musstest dich als Stromlieferant registrieren – mit allen Pflichten, die dazugehören.

Bilanzkreisverantwortung, Liefergarantien und umfangreiche Dokumentationspflichten schreckten selbst motivierte Anlagenbesitzer ab. Der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag.

Genau dieses Problem adressiert Energy Sharing mit einem völlig neuen Ansatz.

Was ist Energy Sharing? Das neue Gesetz einfach erklärt

Energy Sharing bezeichnet die Weitergabe von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz innerhalb lokaler Gemeinschaften. Mit dem neuen § 42c EnWG kannst du deinen selbst erzeugten Solarstrom jetzt legal mit Nachbarn teilen – ein echter Meilenstein für die dezentrale Energiewende in Deutschland.

Der Bundestag beschloss diese wegweisende Regelung am 13. November 2025. Am 22. Dezember 2025 trat das Gesetz offiziell in Kraft und setzt damit endlich die EU-Richtlinie Erneuerbare-Energien-Richtlinie II um.

Länder wie Österreich und die Schweiz haben Energiegemeinschaften bereits seit Jahren etabliert. Deutschland hat für diese Umsetzung deutlich länger gebraucht als andere EU-Mitgliedsstaaten.

Der Zeitplan ist klar definiert: Ab Juni 2026 wird Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets möglich. Ab Juni 2028 kannst du Strom sogar über benachbarte Bilanzierungsgebiete hinweg teilen.

Wichtig zu wissen: Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die gemeinsame Nutzung technisch zu ermöglichen. Das bedeutet für dich konkret, dass die Infrastruktur für lokales Stromteilen geschaffen werden muss.

Wer darf beim Energy Sharing mitmachen?

Beim Energy Sharing 2026 ist klar geregelt, wer teilnehmen darf – und wer nicht. Als Bürgerin oder Bürger mit eigener PV-Anlage bist du herzlich willkommen. Auch Kommunen, Gemeinden und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) können mitmachen.

Genossenschaften und Energiegemeinschaften sind ebenfalls berechtigt und spielen eine zentrale Rolle beim gemeinschaftlichen Stromteilen.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind hingegen große Energiekonzerne – Energy Sharing bleibt dezentral und bürgernah.

Die räumliche Begrenzung liegt in der Regel bei 4,5 Kilometern Umkreis. Das stellt sicher, dass der Strom wirklich lokal bleibt.

Besonders attraktiv: Anlagen bis 2 MW Leistung profitieren von der Stromsteuerbefreiung – ein klarer finanzieller Vorteil für dich als Teilnehmer.

So verkaufen Sie Ihren Solarstrom an die Nachbarn – Schritt für Schritt

Als PV-Betreiber können Sie 2026 Ihren überschüssigen Solarstrom unkompliziert an Nachbarn verkaufen. Der Prozess ist dank neuer Regelungen deutlich einfacher geworden – hier erfahren Sie, wie es funktioniert.

Zunächst schließen Sie eine vereinfachte Vereinbarung mit Ihren Stromabnehmern ab. Diese regelt sowohl die Stromlieferung als auch das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn.

Den Strompreis verhandeln Sie frei untereinander. Ein empfohlener Preisrahmen liegt zwischen 10 und 15 Cent pro Kilowattstunde – fair für beide Seiten.

Wichtig: Ihre Nachbarn müssen eigenständig Reststromverträge abschließen. Diese decken Zeiten ab, in denen Ihre Anlage keinen Ertrag liefert – etwa nachts oder bei schlechtem Wetter.

Der große Vorteil für Sie als Anlagenbetreiber: Sie werden von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Weder Bilanzkreisauflagen noch die Beschaffung von Reststrommengen sind erforderlich.

Auch eine Registrierung als vollwertiger Stromlieferant entfällt komplett.

Bei Fragen steht Ihnen die kostenlose Zukunft Altbau Hotline unter 08000 12 33 33 zur Verfügung (Mo-Fr 9-13 Uhr). Alternativ erreichen Sie die Beratung per E-Mail unter .

Technische Voraussetzungen: Messkonzept und Smart Meter

Um Energy Sharing erfolgreich umzusetzen, brauchst du die richtige Messtechnik. Das Herzstück bildet die viertelstundenscharfe Erfassung von Erzeugung und Verbrauch – nur so lässt sich der Strom korrekt zuordnen.

Als Anlagenbetreiber benötigst du ein intelligentes Messsystem, also einen Smart Meter. Alternativ funktioniert auch ein modernes Zweirichtungszählsystem.

Wichtig: Auch alle Stromabnehmer in deiner Energy Sharing-Gemeinschaft müssen über entsprechende Zähler verfügen.

Das passende Messkonzept entwickelst du gemeinsam mit deinem Verteilnetzbetreiber. Spezialisierte Dienstleister können dich dabei ebenfalls unterstützen.

Eine gute Nachricht für 2026: Seit Juni sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing technisch zu ermöglichen. Das bedeutet weniger bürokratische Hürden für dich bei der Umsetzung.

Kosten und Abgaben: Was beim Energy Sharing anfällt

Beim Energy Sharing zahlst du grundsätzlich dieselben Kosten wie bei jeder anderen Stromlieferung. Netzentgelte und übliche Abgaben fallen also ganz normal an – hier gibt es 2026 keine Sonderregelung.

Eine wichtige Ausnahme existiert jedoch bei der Stromsteuer: Für Anlagen bis 2 MW Leistung entfällt diese komplett.

Voraussetzung dafür ist ein räumlicher Zusammenhang von maximal etwa 4,5 Kilometern zwischen Erzeugung und Verbrauch.

Ein zentraler Kritikpunkt bleibt bestehen: Trotz lokaler Erzeugung gibt es keine reduzierten Netzentgelte.

Das erscheint vielen unlogisch, denn lokal erzeugter und verbrauchter Strom belastet die überregionalen Netze deutlich weniger.

Diese fehlende Differenzierung schmälert den wirtschaftlichen Vorteil von Energy Sharing erheblich und könnte die Attraktivität des Modells für potenzielle Teilnehmer einschränken.

Preisgestaltung: So viel können Sie verdienen (und sparen)

Beim Energy Sharing verhandeln Sie den Strompreis frei mit Ihren Teilnehmern. Der typische Preisrahmen liegt 2025 zwischen 10 und 15 Cent pro Kilowattstunde – ein echter Sweet Spot für beide Seiten.

Zum Vergleich: Die aktuelle Einspeisevergütung für Neuanlagen beträgt laut Bundesnetzagentur nur etwa 8 Cent/kWh. Haushaltsstrompreise liegen dagegen oft bei 30 Cent/kWh oder mehr.

Als Anlagenbetreiber erzielen Sie 2 bis 7 Cent/kWh mehr als bei der klassischen Einspeisung. Das bedeutet eine neue, verlässliche Einnahmequelle neben Ihrem Eigenverbrauch.

Ihre Nachbarn profitieren ebenfalls: Sie sparen 15 bis 20 Cent/kWh gegenüber ihrem regulären Versorger.

Diese Win-Win-Situation macht Energy Sharing so attraktiv. Sie verdienen mehr, Ihre Teilnehmer zahlen weniger – und der Solarstrom bleibt in der Gemeinschaft.

Timeline: Wann kommt Energy Sharing wirklich?

Der Weg zum Energy Sharing folgt einem klaren Zeitplan – doch bis zum breiten Markteintritt dauert es noch. Seit dem 22. Dezember 2025 ist das Gesetz offiziell in Kraft. Ab dem 1. Juni 2026 wird Energy Sharing erstmals innerhalb von Bilanzierungsgebieten möglich sein.

Für 2026 erwartet Metergrid vor allem Pilotprojekte, die erste Erfahrungen sammeln.

Ab Juni 2028 öffnet sich der Markt weiter: Dann kannst du auch gebietsübergreifend Strom teilen.

Zwischen 2027 und 2028 liegt der Fokus auf der Standardisierung von Prozessketten und dem automatisierten Datenaustausch zwischen allen Beteiligten.

Ein realistischer breiter Rollout von Energy-Sharing-Modellen ist erst ab etwa 2029 zu erwarten.

Fertige Endkunden-Produkte speziell für Einfamilienhäuser befinden sich noch in der Entwicklung.

Was hier entsteht, ist ein völlig neues Marktsegment – genau zwischen klassischer Eigenversorgung und traditioneller Stromlieferung. Für dich bedeutet das: Die Technologie kommt, aber Geduld ist gefragt.

Herausforderungen und Grenzen des Energy Sharing

Trotz aller Fortschritte steckt Energy Sharing 2026 noch in den Kinderschuhen. Du solltest wissen, welche Hürden aktuell bestehen, bevor du dich für dieses Modell entscheidest.

Fertige Endkundenlösungen für Einfamilienhäuser befinden sich noch in der Entwicklung. Die technische Infrastruktur muss vielerorts erst aufgebaut werden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt: Für lokalen Strom sind keine reduzierten Netzentgelte vorgesehen. Dadurch könnte der wirtschaftliche Vorteil gegenüber Standardtarifen begrenzt bleiben.

App-basierte Lösungen für Nachbarschaftsverträge existieren noch nicht flächendeckend. Vertrags- und Preisgestaltung erfordern völlig neue Ansätze, die erst entwickelt werden müssen.

Standardisierung und Automatisierung brauchen noch Jahre, bis sie reibungslos funktionieren. Für alle Beteiligten entstehen neue organisatorische und regulatorische Anforderungen.

Energy Sharing bietet enormes Potenzial – doch der Weg zur einfachen Umsetzung erfordert noch Geduld und weitere Entwicklungsschritte.

Fazit: Lohnt sich Energy Sharing für PV-Besitzer?

Energy Sharing bietet dir als PV-Anlagenbetreiber eine echte Chance auf höhere Einnahmen – und damit eine attraktive Alternative zur derzeit unattraktiven Einspeisevergütung. Der rechtliche Rahmen steht ab Juni 2026 bereit, doch die praktische Umsetzung braucht noch Zeit bis etwa 2029.

Was du jetzt tun kannst: Berücksichtige bei neuen Anlagen bereits die technischen Voraussetzungen für Energy Sharing.

Die Installation eines Smart Meters ist empfehlenswert, um später problemlos teilnehmen zu können.

Baue schon jetzt Kontakt zu Nachbarn und potenziellen Abnehmern auf – das spart später Zeit.

Bleib informiert über neue Anbieter und Plattformen, die auf den Markt kommen werden.

Nutze Beratungsangebote wie Zukunft Altbau, um dich optimal vorzubereiten. Wer heute vorausschauend plant, profitiert morgen von dieser vielversprechenden Entwicklung.

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